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Platz und Clubordnung
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Hundeclub
 

Clubordnung

Name und Sitz des Clubs

Der Club wurde am 01.10.2005 gegründet und führt den Namen „Pfötchentreff – Hundeclub Armsheim“

Der Sitz des Clubs ist:     Eulengasse 4

                                     55288 Armsheim

                                     Tel.: 06734/9157804

                                     mailto:pfoetchentreff@online.de

Zweck des Clubs:

Zusammenschluss von Hundefreunden, die sich die Erziehung ihrer Hunde und dem Spaß am Hundesport zur Aufgabe gemacht haben, sowie die Umsetzung gemeinsamer Interessen. Dieses soll durch regelmäßiges treffen der Mitglieder verfolgt werden. Weiterhin bietet der Club jedem Hundefreund die Möglichkeit die Freizeit mit seinem Hund durch Spiel & Sport zu gestalten.

Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

7 aktiven Mitgliedern des Hundeclubs. Sollte ein Mitglied des Vorstandes seine von ihm freiwillig angenommenen Aufgaben nicht nachkommen können bzw. wollen, kann der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss dieses Mitglied aus dem Vorstand wählen und ein neues Mitglied in den Vorstand berufen.

Vorstandssitzungen:

Es gibt Vorstandssitzungen die nach Absprache stattfinden. Die Vorstandsmitglieder diskutieren über anstehende Themen und Aktuelles und Stimmen darüber ab. Stimmberechtigt sind alle Vorstandsmitglieder zu gleichen Teilen, und Entscheidungen fallen nach Mehrheitsbeschluss. Jedes Vorstandsmitglied soll/kann Vorschläge Kritik jeder Art anbringen und Probleme ansprechen. Auch von anderen Clubmitgliedern! Beschluss- und Beratungsergebnisse sind vertraulich zu behandeln Insbesondere sind die geltenden Bestimmungen der Platzordnung einzuhalten

Der Verlauf und der sachliche Inhalt der Vorstandssitzung wird durch den Schriftführer oder dessen Vertreter schriftlich festgehalten

Mitgliedschaft und Beitragszahlung:

Dem Hundeclub kann jeder Hundefreund beitreten der die Clubordnung anerkennt. Die Beitrittserklärung muss schriftlich geschehen. Bestehen berechtigte Zweifel bei einer Neuaufnahme, so entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch den Austritt, Tod oder durch Ausschluss. ( Ausschluss durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandes) In keinem der genannten Fällen besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beiträge.

Die Höhe des Beitrages (siehe Punkt VII der Clubordnung) wird durch den Vorstand beschlossen und ist im laufenden Monat zu entrichten.

Clubordnung

Der Vorstand ist berechtigt eine Clubordnung zu erstellen und diese durch Mehrheitsbeschluss zu ändern. Die bestehende Clubordnung wurde am 12.05.2008 erstellt und ersetzt die Clubordnung vom 04.03.2006.

Beitragssummen

Der Familienbetrag beträgt 10 € monatlich

Der Tagesbetrag beträgt 3 €

Für Präsentation im Internet

Mit dem betreten des Hundeplatzes „Pfötchentreff Armsheim“ bestätigt jeder das die von ihm und seinem Hund/ Hunden gemachten Bilder auf die mit dem Namen „Pfötchentreff Armsheim“ verbundenen Seiten im Internet veröffentlicht werden dürfen. Es sei denn es wird ausdrücklich untersagt.

 

Platzordnung

Benutzungszeiten des Hundeplatzes

Mo – Sa                                         So

09:00 – 13:00                                10:00 – 13:00

15:00 - 19:00

Um Probleme mit unseren Nachbarn und Anliegern zu vermeiden müssen wir auf die Einhaltung dieser Zeiten bestehen. Ausnahmen sind Aktivitäten des Vorstandes und/ oder aller Clubmitglieder.                                                                                                                                                                                                                        Bei gemeinsamen Aktivitäten der Mitglieder ist am Abend keine Endzeit vorgesehen. Nichtmitglieder ist das betreten des Hundeclubs „Pfötchentreff Armsheim“ nur am Sonntag oder an Tagen mit gemeinsamen Veranstaltungen der Clubmitgliedern erlaubt. Die Benutzung des Hundeplatzes, sowie der darauf befindlichen Geräte und Einrichtung findet Grundsätzlich auf eigene Gefahr statt. Der Club haftet nicht für Schäden (Personen, Tiere- oder Sachschäden) die sich auf dem gesamten Clubgelände ereignen. Der Hundehalter haftet selbst für alle Schäden die er oder sein- seine Tiere anrichten. Jeder der den Platz „Pfötchentreff- Armsheim“ betritt und sich dort mit seinen Hunden aufhält hat beim verlassen dafür zu sorgen das sein und der von seinen Tieren verursachter Müll mit vom Platz genommen wird und fachgerecht entsorgt wird. Die Tore des Hundeplatzes sind ständig geschlossen zu halten.

Der Vorstand kann bei Verstößen gegen die Platz- und Clubordnung Verwarnungen aussprechen. Dieses können sein: Zeitlich begrenzter Platzverbot und in besonderen Fällen einen Ausschluss mit generellem Platzverbot.

Gegenseitiger Respekt und Toleranz sind Vorraussetzung für eine erfolgreiche Clubzusammenarbeit